Die Bamberger Stadtratswahl …

Grafik im Stil eines Wahlzettels mit markiertem Feld und einer abgebildeten Personen rechts im Bild

Bei der Bamberger Stadtratswahl gibt es mehrere Listen mit jeweils maximal 44 Kandidatinnen. Der Wähler oder die Wählerin hat die Möglichkeit eine Liste als Ganzes und einzelne Kandidaten von verschiedenen Listen zu wählen. Dabei könne die Kandidaten zu einem gewissen Grad gewichtet werden.

Und das funktioniert so …

Listenwahl:

Die volle Wählerstimme setzt sich bei der Bamberger Stadtratswahl aus 44 Stimmen zusammen. Wenn man ausschließlich ein Kreuz oben auf einer Liste macht, bekommt die angekreuzte Liste alle 44 Stimmen.

Wichtig: Wenn zwei Listen angekreuzt werden, wird der Wahlzettel ungültig! Oben auf den Listen darf immer nur ein Kreuz sein.

Grafische Darstellung eines ausgefüllten Wahlzettels mit mehreren markierten Feldern

Personenwahl:

Wenn man mehrere Kandidaten von verschiedenen Listen wählen möchte, kann man die 44 Stimmen auf die jeweiligen Kandidaten verteilen. Dabei darf man jedem einzelnen Kandidaten maximal drei Stimmen geben. Die Zahl der Stimmen wird einfach bei dem Kandidaten eingetragen (1, 2, oder 3). Die gewählten Kandidaten können auf verschiedenen Plätzen auf unterschiedlichen Listen stehen.

Es dürfen insgesamt (alle Stimmteile zusammengenommen) jedoch nicht mehr als 44 Stimmen verteilt werden. Sonst wird der Wahlzettel ungültig!

Restliche Stimmen:

Wenn man von den 44 Stimmen noch welche übrig hat, kann man zusätzlich auch eine (und nur eine!) Liste ankreuzen. Es werden dann die verbliebenen Kandidatenstimmen auf diese Liste verteilt (siehe unten).

Eine Liste umsortieren:

Wenn man nur eine Liste unterstützen möchte, die Reihenfolge der Kandidaten auf dieser Liste jedoch verändern möchte, kann man die Liste umgewichten. In dieser Liste, die man oben angekreuzt hat, kann man einzelnen Kandidaten auch wieder 1, 2 oder 3 Stimmen vergeben. Wenn man einen Kandidaten aus der Liste gar nicht wählen möchte, kann man ihn auch durchstreichen! Auch hier gilt wieder: Alle verbliebenen Stimmen, die nach der Personengewichtung noch übrig sind, werden von oben (in Listenrangfolge) auf die Kandidaten verteilt. Kandidaten, die bereits Einzelstimmen (oder eine Streichung) bekommen haben werden dabei übersprungen.

Eine ausführliche und allgemeine Beschreibung zur bayerischen Kommunalwahl haben wir Ihnen auch hier in einem PDF zusammen gefasst:

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